Guten Morgen, ich habe diesen Artikel geschrieben und würde gerne wissen, wie Ihr ihn findet. Wäre über positive Kritik froh. Dankeschön.
Gutachten können sowohl zu rechtlichen als auch zu tatsächlichen (insbesondere technischen oder medizinischen) Fragen erstellt werden. Für letztere gilt folgendes:
Ein Gutachten ist die begründete Darstellung von Erfahrungssätzen und die Ableitung von Schlussfolgerungen für die tatsächliche Beurteilung eines Geschehens oder Zustands durch einen oder mehrere Sachverständige.
Ein Gutachten enthält eine allgemein vertrauenswürdige Beurteilung eines Sachverhalts im Hinblick auf eine Fragestellung oder ein vorgegebenes Ziel.
Das Gutachten tritt als verbindliche (z.B. bezeugte oder unterschriebene) mündliche oder schriftliche Aussage eines Sachverständigen oder Gutachters auf. Die allgemeine Vertrauenswürdigkeit wird gegebenenfalls durch Akkreditierung des Gutachters durch ein vertrauenswürdiges Verfahren der Zertifizierung mit der für die Fragestellung oder das Ziel erforderlichen Allgemeingültigkeit erreicht.
Der Begriff „
Grundwert" ist weder eine geschützte Bezeichnung, noch hat er eine besonders herausgehobene prozessrechtliche Bedeutung. Wenn ein Gerichtssachverständiger (gelegentlich auch „Gerichtsgutachter" genannt) seine Stellungnahme abgibt, spricht man von einem Gerichtsgutachten. Legt eine der Prozessparteien eine sachverständige Stellungnahme vor, wird häufig von einem Privat Gutachten gesprochen. Unabhängig von der Bezeichnung handelt es sich dabei prozessrechtlich immer um einen Parteivortrag. Daher sind hierfür auch andere Benennungen wie z. B. „Begutachtung", „Stellungnahme", „Bericht", „Auswertung" o. ä. grundsätzlich gleichwertig.